Das 1×1

des Beamtentums

Von Beamten – auch Staatsdiener genannt – hast du bestimmt schon mal gehört. Doch weißt du auch, warum es sie gibt und was es bedeutet, verbeamtet zu sein? Wenn nicht ist das kein Problem, denn wir erklären es dir.

Illustration: Alwie99d stock.adobe.com

Wer ist ein Beamter?

Zwei Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamte. Sie sind keine Arbeitnehmer, die einen privat ausgehandelten Arbeitsvertrag haben, sondern werden vom Staat mit einer Ernennungsurkunde ernannt. Sie werden überall dort eingesetzt, wo sogenannte „hoheits­rechtliche Befugnisse“ ausgeübt werden. Damit sind Situationen gemeint, in denen der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte einzelner Bürger eingreifen muss, wie etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanz­verwaltung. Auch Lehrer werden heutzutage oftmals verbeamtet.

Warum gibt es Beamte?

Das Beamtentum gibt es zum Wohle der Allgemeinheit, um sicherzustellen, dass der Staatsapparat funktioniert. Sie haben einen Sonderstatus im Vergleich zu Arbeitnehmern, da sie staatliche Macht ausüben, und somit garantiert sein soll, dass sie fachlich qualifiziert und ohne persönliche Hintergedanken handeln. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit soll sichergestellt sein, dass der Beamte nur dem Gesetz verpflichtet ist und sowohl wirtschaftlich als auch gegenüber seinem Dienstherrn unabhängig entscheidet. Er soll also weder bestechlich sein noch Entscheidungen nur treffen, weil er befürchtet, ansonsten gefeuert wird.

Was unterscheidet Beamte von Arbeit­nehmern?

Arbeitnehmer haben einen Vorgesetzten – einen Chef oder eine Chefin. Das haben Beamte nicht, zumindest nicht im Sinne einer Person. Ihr Dienstherr ist entweder der Bund, die Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände. Wer Beamter ist, hat eine Reihe von Rechten und Pflichten und muss den Dienst­eid leisten, seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Beamte sind grundsätzlich lebenslang ein Leben lang in einem Dienstverhältnis, verpflichten sich zur Neutralität und Verfassungstreue und dürfen nicht streiken. Das hat einen einfachen Grund: Würden alle Beamte eines Amtes oder einer Behörde streiken, könnte die öffentliche Verwaltung zusammenbrechen und das soll nicht passieren. Anders als Angestellte wissen Beamte von vornherein, was sie verdienen werden, denn dafür gibt es eine Tabelle, die das je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe aufschlüsselt. Und ja, was in der freien Wirtschaft bei Arbeitnehmern Bezahlung heißt, heißt bei den Beamten Besoldung. Beamte können also ihr Gehalt niemals selbst verhandeln. Als Staatsdiener müssen sie aber auch keine Sozialabgaben zahlen, denn sie werden vom Staat versorgt – auch nach Ende ihres Arbeitslebens mit einer sogenannten Pension. Im Gegensatz dazu können freie Arbeitnehmer schneller Karriere machen und müssen nicht befürchten, einfach so versetzt zu werden.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

Ja, wenn du Beamter werden möchtest, musst du entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates haben und darfst weder vorbestraft noch ent­mündigt sein. Zudem musst du deine charak­terliche und geistige Eignung in einem Auswahl­verfahren beweisen. Deine körperliche Eignung muss dir ein Arzt bestätigen.

Was bedeuten die verschiedenen Dienst­grade?

Im Beamtentum gibt es verschiedene Lauf­bahngruppen: den mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Beim Bund gibt es auch den einfachen Dienst. Je nachdem welchen Schul- oder Ausbildungsabschluss du mitbringst, kannst du in den jeweiligen Dienstgrad einsteigen. Für den einfachen Dienst benötigst du einen Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst den Realschulabschluss oder eine Aus­bildung und für den gehobenen Dienst musst du dein (Fach)Abitur vorweisen. Für den höheren Dienst wird ein abgeschlossenes Master-Studium vorausgesetzt. Im Laufe deiner Beamten-Karriere hast du die Möglichkeit, in die nächsthöheren Laufbahngruppen aufzusteigen, wenn du dazu geeignet und befähigt bist.

Können Beamte gefeuert werden?

Ja, auch Beamte können aus dem Dienst ent­lassen werden – wenn auch nur unter bestimmten Voraus­setzungen. Dazu zählen zum Beispiel, wenn sie ein schweres Dienstvergehen begangenen haben, oder wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr laut dem Strafgesetzbuch verurteilt wurden.

Was bedeuten die verschie­denen Beamten­status?

Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit begründet werden. Beamte, die noch in der Ausbildung sind, werden Beamtenanwärter genannt und sind Beamte auf Widerruf. Sie können im Grunde jederzeit entlassen werden. Wenn sie ihre Abschluss­prüfung bestanden haben, werden sie zum Beamten auf Probe ernannt. Die Länge der Probezeit hängt von der angestrebten Lauf­bahngruppe und liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Wer diese erfolgreich beendet hat, erhält den Status Beamter auf Lebenszeit. (sa)

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