Das 1×1 der (Jugend-)Arbeitszeit

Viele Jugendliche freuen sich darauf, endlich ihr eigenes Geld zu verdienen. Doch wer unter 18 ist, darf nicht einfach arbeiten, wann und wie lange er oder sie will. Welche Arbeitszeiten erlaubt sind, welche Modelle es gibt und worauf du achten musst, erfährst du hier.

 

Foto: Iuliia Pilipeichenko – adobe.stock

Was bedeutet Arbeitszeit überhaupt?

Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit, in der du für deinen Arbeitgeber tätig bist, also zum Beispiel an der Kasse stehst, Kunden berätst, Waren einräumst oder im Betrieb mitarbeitest. Pausen zählen dabei nicht zur Arbeitszeit. Wichtig ist außerdem, dass auch Bereitschaftszeiten oder bestimmte Ausbildungszeiten als Arbeitszeit gelten können, wenn du dich an einem bestimmten Ort aufhalten und einsatzbereit sein musst.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Für alle, die noch keine 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG – eine schöne Abkürzung, oder?) Es legt genau fest, wie lange, wann und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

• Arbeitszeit pro Tag: Maximal 8 Stunden, bei einer Fünftagewoche also 40 Stunden pro Woche.

• Verlängerung in Ausnahmefällen: Wenn an einem anderen Tag kürzer gearbeitet wird, dürfen Jugendliche an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden arbeiten, die Wochenarbeitszeit darf aber 40 Stunden trotzdem nicht überschreiten.

• Ruhepausen: Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeit musst du mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten.

• Freizeit: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen.

• Wochenende: Samstags und Sonntags ist die Arbeit grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. in Bäckereien, Krankenhäusern, der Gastronomie oder im Einzelhandel.

• Nachtruhe: Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. in Bäckereien (ab 5 Uhr) oder in Gaststätten (bis 22 Uhr).

Ferien- und Nebenjobs

Wenn du noch schulpflichtig bist (also unter 18 und nicht in einer abgeschlossenen Ausbildung), gelten besondere Regeln:

• Ab 13 Jahren darfst du leichte Arbeiten übernehmen, etwa Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben, allerdings maximal 2 Stunden täglich und nur zwischen 8 und 18 Uhr.

• Ab 15 Jahren darfst du in den Ferien bis zu 4 Wochen im Jahr vollzeitig arbeiten, also 8 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche.

• Wichtig: Die Arbeit darf nicht gefährlich oder gesundheitsschädlich sein. Arbeiten mit Maschinen, Chemikalien oder schweren Lasten sind tabu.

Arbeitszeit in der Ausbildung

Wenn du eine Ausbildung beginnst, bist du zwar Arbeitnehmer, aber gleichzeitig auch noch Lernender. Deshalb gelten spezielle Regeln, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (für Minderjährige) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert sind.

• Unter 18 Jahren: Es gelten die gleichen Grenzen wie bereits beschrieben, also maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche.

• Über 18 Jahren: Ab deinem 18. Geburtstag gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es erlaubt bis zu 8 Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden. Allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Tag gearbeitet wurde.

• Berufsschule zählt als Arbeitszeit: Wenn du in die Berufsschule gehst, wird die Zeit dort angerechnet. Ein Schultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden gilt als ganzer Arbeitstag.

Verschiedene Arbeitszeitmodelle: Nicht nur 9 bis 17 Uhr

Auch für Jugendliche und Auszubildende kann es unter schiedliche Arbeitszeitmodelle geben. Hier ein Überblick:

• Feste Arbeitszeiten: Du arbeitest immer zu denselben Zeiten, etwa von 8 bis 16 Uhr. Das sorgt für Routine und Planbarkeit.

• Schichtarbeit: In manchen Branchen, etwa in Krankenhäusern, Bäckereien oder in der Gastronomie, wird in Schichten gearbeitet, um den Betrieb am Laufen zu halten. Jugendliche dürfen aber nur im Rahmen der erlaubten Zeiten eingesetzt werden. Es gibt also beispielsweise keine Nachtarbeit für dich.

• Teilzeit: Viele Schülerinnen und Schüler arbeiten in Teilzeit, z. B. an Nachmittagen oder Wochenenden, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.

• Gleitzeit: In manchen Betrieben darfst du selbst entscheiden, wann du deinen Arbeitstag beginnst oder beendest, solange du deine vereinbarten Stunden erfüllst.

• Flexible oder saisonale Arbeit: Gerade im Sommer oder in der Ferienzeit werden oft mehr Stunden geleistet, dafür in der Schulzeit weniger. Wichtig ist, dass die Gesamtarbeitszeit im erlaubten Rahmen bleibt.

Warum Arbeitszeitregeln wichtig sind

Vielleicht denkst du, dass du ruhig länger arbeiten könntest, schließlich bringt das gegebenenfalls mehr Geld. Doch die gesetzlichen Grenzen haben einen Sinn. Sie schützen deine Gesundheit, deine Sicherheit und dein Recht auf Freizeit und Bildung. Zu viel Arbeit kann dich überfordern, deinen Schlafrhythmus stören oder deine schulischen Leistungen beeinträchtigen. Außerdem sollst du genug Zeit für Freunde, Hobbys und Erholung haben. Denn all das gehört zu einem gesunden Alltag und Leben.

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