Mehr Geld für Auszubildende & Studierende
2025 wird ein gutes Jahr – zumindest für dein Portemonnaie. Gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird es wieder eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung geben, sozusagen dem Mindestlohn deiner Ausbildung.
Azubis bekommen mehr Gehalt
Wer also zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 eine Ausbildung beginnt, darf sich im ersten Lehrjahr mindestens über 682 Euro im Monat freuen. Das sind immerhin 33 Euro mehr als im Vorjahr. Dadurch bekommst du auch in den restlichen Ausbildungsjahren mehr Geld. Im dritten Ausbildungsjahr stehen dir dann 921 Euro Mindestvergütung zu.
Auch Bafög steigt
Und auch beim Thema Bafög ändert sich einiges. Mit dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025 wurden sowohl der Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro als auch der Höchstsatz von 934 Euro auf 992 Euro angehoben. Auch die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende ist um 20 Euro gestiegen.
Außerdem haben Studierende nun die Möglichkeit, ein zusätzliches Bafög-Semester während ihres Studiums zu beantragen, über die ursprüngliche Förderungsdauer hinaus. Und das ist noch nicht alles: Wer vor dem Beginn des Studiums Sozialleistungen wie Bürgergeld bezogen hat, darf nun eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro beantragen.